Einen kurzen Überblick über die verschiedenen Klassen |
In Österreich gehört es zum Brauchtum, das neue Jahr mit Leuchtraketen und Knallkörpern zu begrüßen. Auch heuer werden in der Silvesternacht bzw. oft bereits Tage zuvor viele Feuerwerksartikel zum Einsatz kommen. Bei der Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen ist aber eine Reihe von Maßnahmen zu beachten.
Die Bewilligungen zur Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Klassen III und IV werden nur von der Bezirksverwaltungsbehörde und nur für den konkreten Einzelfall erteilt.
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Bei der Verwendung von Böllern sollte man stets Vorsichtig sein! |
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Es gibt einiges zu beachten beim Böllerschießen |
Das Böllerschießen ist nur auf Grund einer besonderen behördlichen Bewilligung zulässig. Dabei ist neben dem Mindestalter auch der Nachweis entsprechender schießtechnischer Kenntnisse erforderlich. Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen und Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alten- und Erholungsheimen ist verboten. Übertretungen der Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes können mit Geldstrafen mit mehreren tausend Euro oder mit mehr wöchigen Arrest geahndet werden.
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Einige Tipps zum richtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern |
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Wenn doch etwas passiert |
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